Hessischer Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre


Update: Infos zur Abgabe von Anträgen der TU

Hessen hergehört: Ihr Engagement in der Lehre kann sich durch den Hessischen Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre auch durch ein Preisgeld auszahlen. 375.000 Euro werden in Form von fünf Preisen in drei Kategorien vergeben:

  • drei Preise für eine Arbeitsgruppe oder Organisationseinheit (150.000 Euro, 100.000 Euro, 50.000 Euro),
  • ein Preis für eine Einzelperson (60.000 Euro) und
  • ein Preis für eine studentische Tutorin / einen studentischen Tutor (15.000 Euro).

Ausgelobt wird der Preis zum inzwischen fünften Mal vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Prämiert werden „herausragende und innovative Leistungen in Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung an Hochschulen“.

Erstmalig können Studierende, Lehrende sowie in der Verwaltung Tätige der Hochschulen Anträge direkt bei der Jury des Hessischen Hochschulpreises mit einer Frist bis 1. April 2011 einreichen.
Prämie für Studierende: Diejenigen Studierenden, die einen Antrag einreichen, der später tatsächlich ausgezeichnet wird, erhalten eine Prämie in Höhe von maximal 1.000 Euro pro Preis. Sie ist bei mehreren Einreichenden ggf. zu teilen.

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