Immer wieder werden auch an uns Fragen folgender Art herangetragen:
– Kann ich mein Skript mit fremdem Inhalt öffentlich zur Verfügung stellen?
– Wie viele Seiten aus Büchern kann ich für die Lehre verwenden?
– Was ist bei OpenLearnWare bzw. Open Content zu beachten?
Der in Zusammenarbeit mit dem Multimedia Kontor Hamburg entwickelte Leitfaden „Rechtsfragen bei E-Learning“ von Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer geht auf diese und verwandte Fragen ein. Er ist nun wieder in einer neuen Version erschienen. Die Themen des Leitfadens im Überblick (Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis):
- Was schützt das Urheberrecht?
- Welche Rechte gewährt das Urheberrecht?
- Wem steht das Urheberrecht, wem stehen Nutzungsrechte zu?
- Entstehung des Urheberrechts
- Freie Werke und Open Content
- Gesetzliche Nutzungsfreiheiten: die Schranken des Urheberrechts
- Erwerb von Nutzungsrechten
- Dokumentationen über Fremdinhalte
- Persönlichkeitsrechte, vor allem: das Recht am eigenen Bild
- Das Markenrecht
Zum Thema Urheberrecht im E-Learning hatten wir letztes Jahr auch einige Vorträge in unserer „Vortragsreihe E-Learning: Datenschutz – Urheberrecht – Qualität“. Vor allem der Vortrag von Jan Hansen (httc e.V. Darmstadt) mit dem Titel „E-Learning und Datenschutz“ und der Vortrag von Dr. Hans-Georg Nolte Fischer (Ltd. Bibliotheksdirektor der ULB) mit dem Thema „Urheberrecht im E-Learning am Beispiel der ULB. Digitaler Semesterapparat und elektronische Publikationen“.
(via Weiterbildungsblog)
An dieser Stelle möchte ich einen weiteren Link-Tip geben:
http://www.irights.info
Dies ist eine Infoseite zu Rechtsfragen im Internet, auch für Laien ansprechend.
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