Am 17.04.2015 fand an der Goethe-Universität Frankfurt am Main das erste Netzwerktreffen zum Thema „Scannerklausuren“ statt. Initiiert wurde es von studiumdigitale und dem IT & Medien Centrum der TU Dortmund.
Das Thema E-Prüfungen oder spezifischer die elektronisch in unterschiedlichen Stufen unterstützte Abwicklung von Klausuren ist zurzeit wieder ein stark diskutiertes und nachgefragtes Thema an deutschen Hochschulen. Als Scannerklausuren werden Prüfungen bezeichnet, die am Computer mit einer bestimmten Klausursoftware erstellt und anschließend auf Papier ausgedruckt den Studierenden im Hörsaal zur Prüfung vorgelegt werden. Nach dem Einscannen der Prüfungsbögen werden diese automatisch von der Klausursoftware ausgewertet. Typische Fragetypen, die für derartige Prüfungen verwendet werden sind „Multiple Choice“, „Single Choice“, „Wahr-Falsch“ oder „Freitext“.
Das große Potenzial der Scannerklausuren liegt in einer deutlichen Verringerung des Korrekturaufwands und der zeiteffizienten Abwicklung der gesamten Prüfung. Alleine an der Goethe-Universität in Frankfurt sind aufgrund starker Nachfrage die Prüfungsfälle von einem auf das andere Jahr von 1.000 auf 10.000 Fälle gestiegen. Ähnliche Nutzungszahlen zeigen sich an der Universität Stuttgart und der TU Dortmund.
An den deutschen Hochschulen kommen insbesondere zwei kommerzielle Systeme für Scannerklausuren zum Einsatz. Dies ist zum einen „Fred & Klaus“ von Blubbsoft und zum anderen „EvaExam“ von Electric Paper. Mit Hilfe dieser Software ist es Lehrenden möglich Scannerklausuren zu erstellen und auszuwerten. Der zur Auswertung notwendige Schritt des Einscannens erfolgt über handelsübliche Scannerhardware. Hierbei ist es durchaus üblich, dass zentrale Scanstationen an der Hochschule durch dezentrale Stationen an den Fachbereichen ergänzt werden.
Im Anschluss an diese Präsentationen wurde das Thema „Prüfungsrechtliche Fragen bei Scannerklausuren“ naturgemäß hitzig diskutiert. Im Gegenteil zu reinen E- oder Online-Klausuren, bei denen kein Papier mehr zum Einsatz kommt, scheint die rechtliche Lage bei Scannerklausuren jedoch deutlicher einfacher zu sein, da hier weiterhin eine Klausur auf Papier geschrieben wird und nur die Auswertung durch eine Software geschieht. Dennoch können bestimmte Anpassungen im Vorfeld des Einsatzes von Scanner-Klausuren in den Prüfungsbestimmungen der jeweiligen Hochschule nötig sein.
Insgesamt bot dieses erste Netzwerktreffen einen interessanten und lohnenswerten Austausch. Als Fazit lässt sich ziehen, dass Scannerklausuren an vielen Hochschulen den Bedarf von Lehrenden nach Entlastung und zeiteffiziente Abwicklung von Prüfungen erfüllen können. Das Ziel einer didaktischen Qualitätsverbesserung von Prüfungen lässt sich mit Scannerklausuren im Gegensatz zu E-Klausuren jedoch wohl nur bedingt umsetzen, da hierfür bei den Fragetypen und Umsetzungsmöglichkeiten zu wenige Möglichkeiten genutzt werden können. Vielleicht wird diese Einschätzung beim nächsten Treffen revidiert: Dann wird das Thema „Qualitätssicherung bei der Fragengestaltung“ ganz oben auf der Agenda stehen.